Die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) der Feuerwehr Landstuhl wird bei allen Einsätzen im gesamten Einsatzgebiet der Feuerwehren der Stadt Landstuhl und den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach automatisch mit alarmiert und besetzt. Bei Einsätzen in den Ortsgemeinden Krickenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt wird die FEZ in Schopp besetzt.

Im Einsatz nimmt die FEZ dann verschiedene Aufgaben war. Als rückwärtige Führungseinrichtung soll sie dabei den Einsatzleiter vor Ort bei seiner Arbeit unterstützen.

Der VG-Landstuhl stehen 16 ausgebildete Zentralisten zur Verfügung, die im Einsatzfall die FEZ und den ELW besetzen. Durch die Organisation der Wehreinheit Landstuhl, die aus 2 Alarmzügen besteht, kann jeder diensthabende Zug auf 8 Zentralisten des dienstfreien Zuges zurückgreifen. Der diensthabende Zug wechselt wöchentlich.

Durch die neugestaltung der FEZ im Zuge der Digitalfunkumstellung können zur Zeit 5 Funkgeräte, davon 3 im Digitalbereich und 2 im Analogbereich, betrieben werden.

Hierzu stehen 2 „SELECTRIC-IDECS“ Bedienplätze für den Funkverkehr mit je einem eigenständigen PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung.

Über die PC-Arbeitsplätze können alle im Einsatzfall benötigten Information wie Gefahrstoffdatenbanken, Brandmeldeanlagen, Gefahrenabwehrplänen, Telefonverzeichnissen, Einsatztagebücher, Einsatzberichte und vieles mehr bearbeitet und weitergeleitet werden.

Ein 3. Arbeitsplatz beinhaltet die Überwachung des Hörnchenbergtunnels mit 540 metern Länge auf der BAB 62 mit angeschlossener Brandmeldeanlage und einer Kameraüberwachten Fahrspuranzeige. Von diesem Arbeitsplatz aus ist es möglich alle BMA-relevanten Daten in Echtzeit anzuzeigen, sowie bei Bedarf aktiv in den Tunnelbetrieb einzugreifen.

Willkommen auf der Homepage der Feuerwehr Landstuhl

Wenn sie Interesse an einem Newsletter der Feuerwehr Landstuhl haben, dann wählen die den passenden aus:

Wir benötigen noch folgende Daten von Ihnen, wenn sie sich für einen Newletter entschieden haben: